Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet ambulante bzw. häusliche Pflege?
Bei der ambulanten Pflege werden die Patienten in ihrer eigenen Häuslichkeit von einem Pflegedienst besucht. Die Pflege wird dort, mit den zuvor vertraglich vereinbarten Leistungen, durchgeführt. Die Sicherstellung der Pflege findet in Zusammenarbeit mit den Angehörigen statt.
Welche Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?
Die zu übernehmenden Aufgaben erfolgen nach vorheriger Abstimmung mit den Patienten oder deren Angehörigen. Es werden Leistungen der Körperpflege und bei Bedarf weitere Leistungen der Krankenkassen übernommen. Diese erfolgen über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege vom Hausarzt.
Woher weiß ich, welchem Pflegegrad ich oder mein zu pflegender Angehöriger hat?
Nach dem Hausbesuch des Medizinischen Dienstes wird ein Gutachten erstellt, aus diesem geht der Pflegegrad hervor. Er wird abschließend schriftlich von der Pflegekasse mitgeteilt. Ein unverbindlicher Check über den Pflegegrad kann über folgenden Pflegegrad-Rechner erfolgen https://www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner/modul/1?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=19741272709&utm_term=144856269565_kwd-1342641689903&utm_device=c&utm_adposition=&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwg8qzBhAoEiwAWagLrInW8bKBWAfYNzIys1WwjbzLTTD-El9BCdf3R-kRJ83HQW3V1mo49RoC5ywQAvD_BwE
Kann ich die Hilfe und Unterstützung einer ambulanten Pflege auch in Anspruch nehmen, wenn ich nur bei bestimmten alltäglichen Dingen Unterstützung benötige?
Ja, die ambulante Pflege ist immer eine individuelle Zusammenstellung von Pflegeleistungen. Die beanspruchte Pflegeleistung wird in einer Pflegeplanung zusammengefasst, hierüber erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag.
Kann ich die Hilfe und Unterstützung einer ambulanten Pflege auch einmalig in besonderen Fällen in Anspruch nehmen?
Ja. Es gibt die Möglichkeit einer Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson erkrankt oder verreist ist oder einfach auch mal eine Auszeit benötigt. Die Verhinderungspflege kann stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden, oder auch als Paket, z. B in einer Einrichtung.
Wie oft und in welchem Rythmus kommt ein:e Pfleger:in zu uns nach Hause?
Zeit und Umfang der Pflegeleistungen werden zwischen dem Kunden und dem Pflegedienst vereinbart. Die Häufigkeit der Besuche hängt von den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen ab. Die Einsatzzeiten werden mit dem Pflegedienst abgestimmt.
Habe ich Anspruch auf Pflegeleistungen?
Anspruch auf Pflegeleistungen hat jeder über das Pflegeversicherungsgesetz, sobald man in einen Pflegegrad eingestuft wurde. Die Pflegegrade 2 bis 5 ermöglichen unterschiedlich viele Pflegeleistungen. Pflegegrad 1 berechtigt nur zur Inanspruchnahme einer Pflegeleistung, solange es der Pflegegrad 1 ist. Ab Pflegegrad 2 kann für die Entlastungsleitung des § 45 keine Pflegeleistung mehr erbracht werden.
Wann muss ich eine Zuzahlung leisten?
Die verschiedenen Pflegegrade sind mit einer bestimmten Summe an Pflegesachleitungen verknüpft. Benötigt man Hilfe über den finanziellen Rahmen eines Pflegegrades hinaus, muss der Kunde für den Differenzbetrag privat aufkommen. Dazu gehören auch die Investitionskosten.
Wie lange dauert die Beantragung und Bearbeitung des Pflegeantrages?
Die Zeit der Bearbeitung hängt von der jeweiligen Pflegekasse ab.
Welche Informationen werden benötigt, um die Anmeldung zur Ambulanten Pflege und die Beantragung des Pflegegeldes zu starten?
Der Antrag muss immer bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Dort kann der Antrag telefonisch oder online erfolgen. Außer den persönlichen Daten werden zunächst keine weiteren Daten erhoben. Sollte der medizinische Dienst weitere Informationen benötigen, wird er dies schriftlich mitteilen.
Wozu benötige ich einen Beratungsbesuch nach § 37?
Pflegegeldbezieher sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet, einen Beratungsbesuch nach § 37 bei einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen. In den Pflegegraden 2 bis 3 muss dieser Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr erfolgen. In den Pflegegraden 4 bis 5 einmal pro Quartal.